Transparenz Erklärung Artikel 50 EU AI Act

Aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung EU 2024/1689) ergibt sich für Anbieter und Betreiber von KI Systemen eine Kennzeichnungspflicht unter anderem für von KI erstellte bzw. veränderte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte. Darüber hinaus sind Besucher/Anwender der Internetseite vorab zu informieren, wenn sie mit KI-Systemen interagieren. Diese Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 2. August 2026 für alle Betreiber in der EU. Der EU Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Europäische Kommission, 10. Juni 2026) konkretisiert die Umsetzung.

Verwendung von KI auf auf den Internetseiten von Simon & Reinhold, Partner

  • Eingige Dienstleistungen können Systeme der Künstlichen Intelligenz (AI) nutzen.
  • Durch KI-Systeme erzeugte oder unterstützte Inhalte können entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Sofern KI-Systeme verwendet werden, ist sichergestellt, dass sie a) verantwortungsvoll eingesetzt werden, b) menschliche Kontrolle ermöglichen und c) diskriminierende und mißbräuchliche Nutzung vermeiden.